
© JacobST - Fotolia
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Der Fall hatte in doppelter Hinsicht Aufsehen erregt. Zum einen hat der Mann die Tat begangen, nachdem er aufgrund eines psychologischen Gutachtens aus der Haft entlassen worden war. Zum anderen hatte er seine Festnahme live dokumentiert. Er hatte eine Kamera laufen, die ihn in seiner Wohnung zeigte, als ein Sondereinsatzkommando die Wohnung stürmte und ihn festnahm. Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Prozess Lebenslang gefordert, die Verteidigung hatte sich nicht auf eine Strafforderung festgelegt. Die Hagener Richter ordneten außerdem Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit an.
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