3G-Regel für kommunale Gremien

Ab sofort gilt die 3G-Regel auch für die kommunalen Gremien. Das betrifft zum Beispiel den Rat der Stadt, Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die einzelnen Mitglieder müssen ab sofort vor den Sitzungen nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Wer die 3G-Regel verweigert, muss draußen bleiben. Außerdem gilt Maskenpflicht, die Abstand- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Grund dafür ist die wieder steigende Zahl der Corona-Infizierten. Die Wocheninzidenz in Hagen hat aktuell den Wert 163,8. Außerdem ist die Stadtverwaltung eine Einrichtung der Daseinsvorsorge.

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