A 45: Staat zahlt Anwohnern Lärmschutzmaßnahmen

Der Lärm auf der Umleitung der Rahmedetalbrücke wird zwar nicht weniger - aber möglicherweise erträglicher mit einem Gesetz des Bundesverkehrsministeriums. Das sieht vor, dass Anwohner die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet bekommen.

Eigentümer an der Umleitungstrecke können zum Beispiel sofort Anträge für den Einbau von Lärmschutzfenstern stellen. Verkehrsminister Volker Wissing hatte eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes auf den Weg gebracht - mit dem Ziel, die Anwohner so zu entlasten.

Das Gesetz greift ab einer bestimmten Lautstärke und, wenn der Lärm länger als zwei Jahre andauert, und es wird in Lüdenscheid das erste mal angewandt. Ansprechpartner für Anwohner, die Anträge stellen möchten, ist der Bürgerbeauftragte Sebastian Wagemeyer.

Telefonnummer für Anträge: 02351 / 17 17 66

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