Änderungen zum Regionalplan Ruhr

Der seit 2024 in kraft getretene Regionalplan wurde geändert. Der Regional Verband Ruhr hat ins Rathaus Hagen eingeladen, um über die Änderungen zum Regionalplan zu sprechen und wie Bürger und Bürgerinnen Mitwirken können. Thema der Änderungen sind Flächen für Windkraftanlagen.

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Mehr Windkraft in NRW

Der Regional Verband Ruhr hat am Montag (13.01.25) eingeladen, um über die Änderungen zum Regionalplan Ruhr zu besprechen. Der Regionalplan Ruhr soll vorbereitend die Flächennutzung in den Kommunen regeln, die Konkretisierung der Nutzung bleibt aber bei den Kommunen selbst. Die Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen soll gesetzlich beschleunigt werden. Dazu gibt es nun gesetzliche Vorgaben, dass potentielle Windkraftflächen bereit gestellt werden sollen. Bis 2027 soll NRW 1,1% der Landesfläche für Windkraft aufweisen. 2700 Hektar sollen dafür Ruhrgebiet bereitgestellt werden. Davon liegen 153 Hektar in Hagen. Flächen auf denen bereits Windkraftwerke stehen werden ebenfalls mitgezählt. Die Flächenwahl war stark von Siedlungsstrukturen abhängig, weswegen Hagen einen relativ hohen Anteil hat.

Viele andere Aspekte wurden weniger berücksichtigt, da es erstmal um grobe Planung ging.

Beteiligungsverfahren zur Mitsprache

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben auf Unstimmigkeiten in der Flächenwahl aufmerksam zumachen, wird ein Beteiligungsverfahren gestartet. Dabei kann man konkrete Gründe nennen, warum eine Fläche nicht für die Windenergie zu nutzen ist.

Wer an dem Beteiligungsverfahren teilnehmen möchte, findet die Kontaktmöglichkeiten unter beteiligung.nrw.de. Das verfahren beginnt aber erst am 20. Januar und läuft bis zum 03. März! Wenn man sich davor noch mal informieren möchte, findet man den Regionalplan und alle Änderungen auf der Seite des Regionalverbandes Ruhr rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/

Mitschnitt aus der Sendung

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