Alles bleibt beim Alten

Für Arbeitnehmende in Hagen gibt es eine gute Nachricht in Sachen Versicherungspflichtgrenzen – die bleiben auch im kommenden Jahr unverändert. Darauf weist die AOK Nordwest hin.

© AOK/hfr

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt zum Beispiel aktuell bei 64.350 Euro. Wer mehr bekommt, ist von der Krankenversicherungspflicht befreit. Andersrum gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche die Grenze nicht mehr überschreiten, wieder als versicherungspflichtig. Bislang privat Versicherte können sich dann frei für eine Krankenkasse entscheiden. Wichtig ist: Privat versicherte Arbeitnehmer ab 55 Jahren sind grundsätzlich nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die Grenze nicht mehr überschreitet.

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