
© LWL, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
© LWL, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen, das Bild ist vor Corona entstanden
Anzeige
Zuständig für ihre Eingliederung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der hat den Anstieg erwartet, da die geringere Beschäftigung im Winter mit dem corona-bedingten Lockdown zusamenfallen. Nun geht es darum, die Entwicklung zu bremsen und die Menschen bei der Entwicklung einer neuen Perspektive zu unterstützen.
Anzeige