
Was macht den Buschey-Friedhof so besonders?
Welche Persönlichkeiten ruhen dort?
Über den Denkmalschutz:
Worte an die Hagener:
Ein Gutachten hat den Denkmalwert betont. Unter Denkmalschutz fallen die Friedhofsmauern aus 1894, die Wasserzapfstellen, das Krieger-Ehrenmal von 1874, einzelne Grabstätten sowie das Wegesystem und einzelne Zaunstrukturen. Sie unterliegen damit dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Interessierte Hagener und können den vollständigen Eintragungstext bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hagen (Rathausstr. 11, 58095 Hagen) auf Anfrage einsehen. Für alle Betroffenen Nutzer und Eigentümer gibt es zudem eine umfassende Beratung über den Denkmalschutz hinsichtlich ihrer Verpflichtungen und Rechte.
Ansprechpartnerin: Mirjam Kötter, Leitung Denkmalschutz und Stadtarchäologie Hagen
Telefon: 02231 2073026
E-Mail: mirjam.koetter@stadt-hagen.de
