
© Quelle: Stadt Hagen
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Dazu gehören, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, geschlossene Läden, ein nächtliches Ausgangsverbot und die Beschränkung von Kontakten. Die komplette Übersicht gibt es auf der Internetseite der StadtHagen, Hagen.de.
NRW-weit gelten seit heute allerdings Lockerungen für die Menschen, die bereits die zweite Impfung hinter sich haben. Sie werden in bestimmten Bereichen mit negativ getesteten Leuten gleichgestellt. Das gilt zum Beispiel bei Dienstleistungen, der Testpflicht in Schulen oder der Einreisequarantäne.
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