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Die abgemahnten Sparkassen hatten Kontoführungs-Gebühren erhöht und somit Verträge verändert, ohne die rechtmäßige Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Sie waren davon ausgegangen, dass Leute, die ihr Konto unkommentiert weiter nutzen, mit der Änderung einverstanden sind.
Dagegen hatte die Verbraucherzentrale geklagt und Recht bekommen. Eine Zustimmung zur Gebührenerhöhung muss rechtmäßig eingeholt werden.
Auch die Sparkasse an Volme und Ruhr hat daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Gebührenerhöhung ist vom Tisch, die betroffenen Kunden bekommen das dafür gezahlte Geld zurück und die Sparkasse wird nun aktiv auf sie zugehen und um Zustimmung bitten.
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