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Im wesentlichen richtet sich der Antrag gegen die geltenden Coronaregeln. Die besagen, dass bei erhöhter Inzidenz Besucher in Innenräumen von Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, einen PCR Test vorlegen müssen. Der darf nicht älter ist als 48 Stunden sein. In der vergangenen Woche hatten die Diskothekenbetreiber innerhalb des Gaststättenverbandes Dehoga das bereits als Gängelung junger Leute bezeichnet.
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