Drei Jahre und sechs wegen schwerer Brandstiftung

Wegen schwerer Brandstiftung muss eine Hagenerin für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Sie hatte am frühen Silvestermorgen einen Brand in einem Zweifamilienhaus gelegt und die Hauseigentümer eingeschlossen. Von dem Vorwurf des versuchten Doppelmords wurde sie aber freigesprochen.

Das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz feststellen konnte. Die Indizien waren dem Richter nicht aussagekräftig genug. Die Hagenerin hat den Brand zwar gelegt, sie hat dabei aber keinen Brandbeschleuniger benutzt und auch die Rauchmelder nicht manipuliert. Auch der Tatzeitpunkt sprach laut Richter gegen versuchten Doppelmord. Um 7 Uhr morgens würden die Leute nicht mehr tief und fest schlafen. So seien auch die Hauseigentümer rechtzeitig wachgeworden und konnten sich in Sicherheit bringen.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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