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Die Verlängerung macht es für Unternehmen einfacher in Kurzarbeit zu gehen - das trägt dazu bei, dass sie keine Mitarbeiter entlassen müssen.
Das heißt zum Beispiel: Wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben, kann Kurzarbeit beantragt werden. In normalen Zeiten muss mindestens ein Drittel der Belegschaft so viel Arbeitsausfall haben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dabei bis maximal Juli kommenden Jahres zur Hälfte erstattet. Weitere Kriterien und Einzelheiten sind unter dem Link weiter unten zu finden.
Die Sonderregeln waren zum 30ten Juni eigentlich ausgelaufen.
Link: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
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