
Polizisten des Hagener Verkehrsdienstes überwachten am Mittwoch (29.07.) den Straßenverkehr im Hagener Innenstadtbereich. Als Schwerpunkt konzentrierten sie sich dabei auf Rotlichtverstöße und die damit verbundene Gefährdung des Fußgänger- und Personenverkehrs. Nachdem die Beamten zunächst drei entsprechende Verstöße (Gelblichtverstoß, Personenkraftwagen) geahndet hatten, fuhr ein 40-jähriger Mann gegen 8.40 Uhr mit einem E-Scooter auf die Einsatzkräfte zu. Da er hierbei die Fahrbahn nicht ordnungsgemäß nutzte, wurde er angehalten und kontrolliert.
Neben dem festgestellten Verkehrsverstoß überprüften die Beamten auch die Fahrtüchtigkeit des E-Scooter-Fahrers. Dabei bemerkten die Polizisten, dass er unter anderem stark verengte Pupillen hatte, stark schwitzte und auch deutlich zitterte. Aufgrund des Verdachts, dass der Mann unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand, sprachen sie ihn an. Auf Nachfrage gab der 40-Jährige zunächst an, zuletzt vor etwa drei Jahren Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Er erklärte sich mit einem freiwilligen Urintest einverstanden. Statt Urin füllte er jedoch Wasser in den Becher und erklärte, er könne keinen Urin abgeben. Ein anschließend freiwillig durchgeführter Speicheltest reagierte positiv auf unterschiedliche Substanzen.
Nachdem ihm das Testergebnis mitgeteilt worden war, entschuldigte sich der 40-Jährige bei den Beamten mit den Worten: "Entschuldigung für das Flunkern vorhin." Nach erfolgter Belehrung gab er zu, am zurückliegenden Samstag Cannabis konsumiert zu haben. Mit anderen Drogen habe er nach eigenen Angaben nichts zu tun.
Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und fertigten eine entsprechende Anzeige. Er musste eine Blutprobe abgeben. Der Verkehrsdienst wird auch weiterhin Kontrollen im Hagener Stadtgebiet durchführen. Gerade bei E-Scootern gelten hinsichtlich des Konsums von Alkohol und berauschenden Mitteln grundsätzlich dieselben Anforderungen an die Fahrtüchtigkeit, wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
Wichtige Hinweise der Polizei Hagen:
Unter dem Einfluss berauschender Mittel verlangsamt sich Ihre Reaktionsfähigkeit erheblich - in Gefahrensituationen können Sie somit nicht mehr schnell genug handeln. Schon geringe Mengen können dazu führen, dass sich Ihre Wahrnehmung und Koordination verschlechtert. Alkohol und Drogen wirken sich beispielsweise negativ auf den Gleichgewichtssinn aus. Dies führt schnell zu fatalen Folgen im Straßenverkehr. Statistiken zeigen, dass Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss häufiger und schwerwiegender sind als andere Verkehrsunfälle. Schon ab 0,3 Promille mit auffälligem Fahrverhalten kann Ihr Führerschein entzogen werden. Ab 1,1 Promille sind Sie absolut fahruntauglich! Bevor Sie sich ans Steuer setzen, bedenken Sie: Ein Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann nicht nur Ihr eigenes Leben gefährden, sondern auch das unschuldiger Menschen! (arn)
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