
© Leon Riemer
© Leon Riemer
Foto: Leon Riemer (Stadt Hagen)
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Dort ist nun sowieso nur Anliegerverkehr erlaubt, und der muss sich an das Tempo der Radfahrer anpassen. Überholen zum Beispiel geht nur, wenn ein Abstand von 1,5 bis 2 Metern zum Radfahrer eingehalten werden kann. Wenn nicht, kann eben nicht überholt werden. Radfahrer dürfen jederzeit nebeneinander fahren, der Radverkehr darf auf der Augustastraße nicht eingeschränkt werden. Piktogramme auf der Straße weisen auf ihren speziellen Charakter hin.
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