Fall unwesentlicher Bedeutung

Es gibt sie noch: die guten Nachrichten zur Talbrücke Rahmede. Der Neubau ist ein sogenannter „Fall unwesentlicher Bedeutung“. Das hat das Fernstraßen-Bundesamt jetzt bestätigt. Man spricht davon, wenn andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder dem Plan entgegenstehen.

© Quelle: Straßen NRW

Für den Neubau der Brücke heißt das: es ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Damit ist das Baurecht auf den Weg gebracht. Auch die weitere Planung läuft laut Ministerium. Dazu gehört das Vergabeverfahren zum Neubau der Talbrücke. Planung und Bau sollen in einer Hand liegen. Die Idee: wer hinterher baut, soll das Ganze auch vorher für sich mundgerecht planen. In Sachen Sprengung laufen ebenfalls Vorbereitungen - bis hin zu Lärmschutz für die Betroffenen, vom Bund finanziert.

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