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Der Mann ist psychisch krank und er hatte der Frau an den Arm gefasst. Warum er das getan hat, weiß er selbst nicht. Er muss in einer Art Wahnzustand gewesen sein. Eine bewusste Tat und die Absicht eines Diebstahls konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Weil das Gericht auch nicht gesehen hat, dass von dem Angeklagten eine Bedrohung für die Öffentlichkeit ausgeht, ist er freigesprochen worden.
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