Geldwerte Tipps der Hagener Arbeitsgentur

Auch mit 18 kann man noch Kind sein. Es geht um das Kindergeld, das eigentlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird. Aber auch hier gilt, dass es für jede Regel Ausnahmen gibt. Das meldet die Hagener Arbeitsagentur.

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Ein Anspruch auf Kindergeld besteht zum Beispiel, wenn die jungen Leute eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder auch ein Praktikum absolvieren. Kindergeld gibt es auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlichen Freiwilligendiensten. Die Leistung vom Staat gibt es auch, wenn sich eine Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, der junge Mensch aktiv bemüht ist und auf zum Beispiel die Zusage eines Studien- oder Ausbildungsplatz wartet.

In all diesen Fällen sollte Kindergeld unbedingt bei der Familienkasse beantragt werden, das geht auch online über familienkasse.de.

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