Gericht entscheidet über Luftreinhalteplan

Hagens Luftreinhalteplan steht vor Gericht - und nun gibt es auch Termine. Am 11. und 12ten Februar gibt es zunächst Erörterungstermine beim Oberverwaltungsgericht Münster. Es geht am Ende um die Frage, ob Dieselverbote ausgesprochen werden müssen, um die Schadstoffziele zu erreichen.  



 

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Die Sache ist etwas kompliziert. Vereinfacht ausgerückt kann man sagen: der konkrete Fall Hagen wird Ende des Winters im nächsten Jahr verhandelt. Die Erörterungstermine sind sozusagen der Auftakt; Das Gericht bildet sich eine grundsätzliche Meinung zu den Fällen, die dann in späteren Terminen konkret behandelt werden. Gleichzeitig - und das ist brandneu - verhandelt das Land NRW mit der Deutschen Umwelthilfe über einen Vergleich. Ziel ist es, flächendeckend die Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu erreichen.

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