Gericht erklärt Hagens Vorrangflächen für Windenergie für nichtig

Der Plan der Stadt, in Hagen Vorrangflächen für Windenergieanlagen zu schaffen, ist gescheitert.

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Änderung des Flächennutzungsplans, der das regeln sollte, für nichtig erklärt.

Der Hintergrund: Ein Investor ist gegen die Ablehnung seiner Anlage vor Gericht gegangen und hat den Prozess gewonnen. In seinem Urteil gibt das Gericht nicht nur dem Investor recht, sondern erklärt gleichzeitig die Planung der Stadt für nichtig.

Das bedeutet: Der Flächennutzungsplan darf in dieser Beziehung nicht mehr angewendet werden.

Die Konsequenz: Theoretisch kann man jetzt überall eine Windanlage beantragen - nicht nur in definierten Gebieten. Baudezernent Henning Keune sagt, es sei sinnlos, gegen das Urteil mit Rechtsmitteln vorzugehen.

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