Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Die Hagener FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr hat sich an ein schwieriges aber existenzielles Thema heran gewagt. Zusammen mit dem Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hat sie heute in der Bundespressekonferenz einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgestellt.

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Darf ein Mensch sich entscheiden, zu sterben, und darf er Hilfe dabei bekommen, ohne dass die bestraft wird?

Die Abgeordneten mehrerer Parteien um Kathrin Helling-Plahr sagen: Ja. Und sie wollen regeln, wie das geht.

2015 hatte der Bundestag die Hilfe zum Sterben unter Strafe gestellt. Er wollte damit Geschäftemacherei verhindern. Es folgten Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Das sagte: Geschäfte mit dem Tod verhindern ist eine Sache – die andere ist das recht eines Menschen, über sich selbst zu entscheiden – und das sei hier zu kurz gekommen.

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