Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Die Hagener FDP-Bundestagsabgeordnete hofft, dass noch vor den Sommerferien ihr Gesetzentwurf zur Sterbehilfe beraten und verabschiedet wird.

Aktive Sterbehilfe ist bislang verboten, das Bundesverfassungsgericht hat das aber moniert und sagt, das Recht auf Selbstbestimmung betreffe auch den Wunsch zu sterben, und das müsse im Gesetz berücksichtigt werden.

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Ihr Gesetzentwurf sieht eine intensive Beratung für entsprechende Patienten vor – und dann darf ein Medikament zum Suizid verschrieben werden.

Der Entwurf wird auch von Vertretern anderer Fraktionen getragen. Entscheidungen über ethische Fragen sind im Bundestag traditionell ohne Fraktionszwang.

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