Grüne und SPD klagen gegen Landeswahlrecht

Die Grünen und die SPD klagen gegen die Wahlrechtsänderung, die die Landesregierung beschlossen hat. Weil sie die für verfassungswidrig halten, ziehen sie vor den Verfassungsgerichtshof.

Ein Kritikpunkt ist die Stichwahl: Weil künftig eine einfache Mehrheit für einen Wahlsieg von Bürgermeistern und Landräten reichen soll, sehen sie ein Legitimationsproblem derjenigen, die nur knapp gewählt worden sind.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Einteilung der Wahlkreise berücksichtigt künftig nur noch Einwohner mit deutschem oder EU-Pass. Das halten die beiden Klageparteien für falsch.


© Ralf Laskowski - Radio Emscher Lippe
skyline