Haft nach Brandstiftung

Im Prozess um Brandstiftung an einer Moschee im Mai letzten Jahres gab es gestern das Urteil. Der Angeklagte muss für dreieinhalb Jahre in Haft. Das Urteil fiel wegen schwerer Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung.


 

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Der Mann hatte das Feuer direkt neben der Mili Görusmoschee in der Elberfelder Straße gelegt. Für ein fremdenfeindliches Motiv sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Vielmehr war der Angeklagte schon vorher in seinem Leben wegen Brandstiftung verurteilt worden. Da spielten dann eher persönliche Motive eine Rolle.

Das Gericht ging von der vollen Schuldfähigkeit des Mannes aus. Zum Tatzeitpunkt war er in einer Therapieeinrichtung. Laut Gutachter hat er aber keine Persönlichkeitsstörung und zur Zeit der Tat stand er auch nicht unter Drogen.

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