
Obwohl sein E-Scooter über keine Pflichtversicherung verfügte, fuhr ein 38-Jähriger am Montag (15.06.) mit dem Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum. In der Hochstraße geriet der Mann dann gegen 20.45 Uhr in eine Polizeikontrolle des Verkehrsdienstes. Die Beamten waren auf den Hagener aufmerksam geworden, da an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Auf den fehlenden Versicherungsschutz angesprochen, gab der Mann an, dass er nur schnell in Richtung Bahnhof fahren wolle. Er habe nicht gewusst, dass er den E-Scooter hätte versichern müssen. Die Polizisten untersagten dem 38-Jährigen die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige. Sie klärten ihn darüber auf, dass er den E-Scooter erst nach Abschluss einer Versicherung im Straßenverkehr nutzen darf. (arn)
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