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 Handy am Ohr, Ampel ignoriert und abgelaufenes Pflichtversicherungskennzeichen
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Handy am Ohr, Ampel ignoriert und abgelaufenes Pflichtversicherungskennzeichen

Hagen-Vorhalle (ots) -

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.03.2026 08:00

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Während ein 18-Jähriger am Dienstag (03.03.) kurz vor Mitternacht mit einem E-Scooter die Weststraße in Fahrtrichtung Ophauser Straße befuhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung auf den Hagener aufmerksam. Der Mann nutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon und ignorierte vor den Augen der Beamten eine rote Ampel. Die Polizisten stoppten den 18-Jährigen für eine Kontrolle. Bei einer Abfrage in den Auskunftssystemen der Polizei konnten die Einsatzkräfte recherchieren, dass der Roller nicht mehr versichert war. Die Haftpflichtversicherung war ausgelaufen. Auf den Umstand angesprochen, gab der Hagener an, den Roller von einem Freund ausgeliehen zu haben. Er habe nicht gewusst, dass der E-Scooter keine gültige Pflichtversicherung hat. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Er erhielt zudem eine Strafanzeige. Der Halter des E-Scooters muss sich aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

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Seit dem 1. März gelten für Mofas, Mopeds, E-Scooter und Co. die neuen Versicherungskennzeichen. Nach grün im vergangenen Jahr sind die neuen Versicherungskennzeichen im Jahr 2026 schwarz.

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Die Farbe wechselt jährlich, das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

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Bitte denken Sie zwingend an den Wechsel! Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen, schwarzen Kennzeichen. Wenn Sie mit einem alten - oder sogar ohne Kennzeichen - im öffentlichen Verkehrsraum fahren, sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs. Sowohl der Fahrer als auch der Halter begehen eine Straftat und müssen sich wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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Das Gesetz sieht bei einem Verstoß ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie für einen entstandenen Schaden aufkommen!

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Die Kennzeichen sind als Blechschild oder Klebefolie bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich.

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Denken Sie auch daran, den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs, vor allem die Reifen, Bremsen und die Beleuchtung, regelmäßig zu überprüfen, damit Sie immer sicher an Ihr Ziel kommen. (arn)

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Rückfragen bitte an:

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Polizei Hagen Pressestelle Telefon: 02331 986 15 15 E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

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