Hilfe für Eltern im Lockdown

Das erweiterte Kinderpflege-Krankengeld kann ab sofort von gesetzlich Krankenversicherten in Hagen beantragt werden. Das teilte die AOK Nordwest mit.

Die neue Regelung gewährt jedem Elternteil 20 anstatt 10 Tage für die Betreuung von Kindern. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 40 Tage. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Zahl der Tage auf bis zu 90. Außerdem darf das Krankengeld auch dann beantragt werden, wenn die Betreuung wegen geschlossenen Schulen oder Kitas nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung gilt für Kinder bis einschließlich 12 Jahre. Das Kinderpflege-Krankengeld beträgt 90 Prozent des Netto-Lohns.

Antragsvordruck für AOK-Versicherte: www.aok.de/nw

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