
© Horst Schmidt - Fotolia
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Voraussetzung für die Auszahlung ist die Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung und eine Beratung und Prüfung des Antrags durch die zuständige Handwerkskammer. Bei der Hilfe soll besonders auf eine schnelle Bearbeitung gesetzt werden.
Informationen zu Steuerlichen Hilfsmaßnahmen, Kurzarbeit, Versicherungsschutz und anderen wichtigen Dingen erhalten die Betriebe hier: Hochwasser-Katastrophe: Handwerk hilft beim Wiederaufbau - Handwerkskammer Dortmund (hwk-do.de)
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