Hilfe nach dem Hochwasser

Betroffene der Hochwasserkatastrophe werden in Sachen Steuern weiterhin entlastet. Eigentlich hätten die steuerlichen Hilfsmaßnahmen nur bis zum Ende des Jahres gegolten. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat sie bis zum 31. März verlängert.

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Es geht um rund 50 Maßnahmen für Personen, die beim Hochwasser im letzten Jahr betroffen waren oder geholfen haben. Es lohnt sich zum Beispiel noch mehr, Spenden steuerlich abzusetzen. Es gibt mehr Geld und der bürokratische Aufwand wurde vereinfacht. Es gibt keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni, wenn ein entsprechender Antrag bis Ende März gestellt wird. Außerdem werden keine Stundungszinsen erhoben und Säumniszuschläge werden erlassen. Einen Überblick mit allen steuerlichen Hilfsmaßnahmen gibt es hier.

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