
© Animaflora PicsStock - stock.adobe.com
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Es geht um rund 50 Maßnahmen für Personen, die beim Hochwasser im letzten Jahr betroffen waren oder geholfen haben. Es lohnt sich zum Beispiel noch mehr, Spenden steuerlich abzusetzen. Es gibt mehr Geld und der bürokratische Aufwand wurde vereinfacht. Es gibt keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni, wenn ein entsprechender Antrag bis Ende März gestellt wird. Außerdem werden keine Stundungszinsen erhoben und Säumniszuschläge werden erlassen. Einen Überblick mit allen steuerlichen Hilfsmaßnahmen gibt es hier.
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