
© Vevchic - Fotolia
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Die Corona-Schutzveordnung macht es ihnen nicht möglich, die letzten Planungsschritte zu vollziehen. Die Schausteller gehen nicht davon aus, dass das Veranstaltungsverbot bis Ostern aufgehoben wird.
Sie planen allerdings eine alternative Veranstaltung zur Osterkirmes. Die wird gemacht, sobald das Infektionsgeschehen das zulässt.
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