Klage gegen Baupläne

Beim Oberverwaltungsgericht in Münster geht es heute um das geplante Feuerwehrgerätehaus in Halden. Konkret soll das Gericht klären, ob es Fehler im Bebauungsplan gibt. Eine Baugenehmigung gibt es bis heute nicht.

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Schon im August hatten Anwohner versucht, im Eilverfahren gegen den Bebauungsplan zu klagen. In dem Plan stehen Richtwerte für Lärm- oder Verkehrsbelastung. Die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht in Münster allerdings abgelehnt.

Heute geht es wieder um den Bebauungsplan, diesmal im Hauptverfahren. Sollte die Klage erneut abgewiesen werden, könnte endlich eine Baugenehmigung beantragt werden. Falls die Anwohner Recht bekommen, müsste die Stadt zunächst den Bebauungsplan anpassen.

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