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Beamte messen vor Ort die Geschwindigkeit und schauen, ob Verkehrsteilnehmer das vorgeschriebene Überholverbot beachten. An "Roter-Punkt-Haltestellen" gilt: Wenn ein Bus hält und das Warnlicht einschlatet, dürfen andere Fahrzeuge erst überholen, wenn der Bus endgültig zum Stehen gekommen ist. Anschließend darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit genügend Sicherheitsabstand am Bus vorbeigefahren werden. Die Regelung gilt auch für den Gegenverkehr.
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