
© Funk Foto Services Socrates Tassos
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Wichtig sei es, den Arbeitsausfall rechtzeitig bei der Arbeitsagentur anzuzeigen. Das ist der erste Schritt. Der zweite ist dann der direkte Antrag rückwirkend für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Dazu kann man Anträge herunterladen oder direkt online eingeben.
Falls Firmenchefs das von einem Steuerberater machen lassen, braucht der eine schriftliche Vollmacht.
Onlineantrag: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Informationen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Postadresse der Agentur für Arbeit: Agentur für Arbeit Hagen, 58080 Hagen
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