Ladesverfassungsgericht: In Hagen kann es wieder Stichwahlen geben

Bei der nächsten Wahl zum Oberbürgermeister kann es wieder eine Stichwahl geben, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Das Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl gegen die Landesverfassung ist.

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Zwei Hagener Kandidaten finden die Entscheidung richtig.

Wolfgang Jörg, Landtagsabgeordneter der SPD und Kandidat für den Oberbürgermeisterposten bei der kommenden Wahl, sagt, er freue sich über das Urteil. Es schütze die Demokratie und sei eine bittere Niederlage für CDU und FDP im Land. Die hätten sich politische Vorteile für ihre Kandidaten versprochen, als sie die Stichwahl abschaffen wollten.

Der amtierende Oberbürgermeister Erik Schulz meint, das Urteil könne nur positiv bewertet werden. Sollte es im September kommenden Jahres keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten geben, müssten die beiden verbleibenden Kontrahenten möglichst viele Wähler an die Urne holen.


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