Land NRW mit Rechtsverordnung zu Corona

Das Land NRW hat eine Rechtsverordnung zum Schutz vor Corona erlassen. Die ist weitgehend identisch mit den Bestimmungen der Stadt Hagen und gilt ab sofort. Es dürfte also keine widersprüchliche Regelungen geben. Wir haben die entsprechende Mitteilung als PDF auf unsere Homepage gestellt.

© Foto: Land NRW

Wichtig: Das Land legt fest, dass Verstöße gegen gegen die Bestimmungen mindestens 200 Euro Bußgeld kosten. Die Verordnung des Landes regelt etwas detaillierter als die Stadt, welchen Spielraum Handwerker haben. Grundsätzlich können Handwerker ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, müssen aber auch Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen treffen. Nagelstudios, Tätowierer oder Massagesalon können naturgemäß keinen Mindestabstand halten; sie dürfen bis auf weiteres ihre Dienste nicht anbieten. Fragen in Grenzfällen kann das Ordnungsamt beantworten.

Info: Mailadresse Ordnungsamt: ordnungsamt@stadt-hagen.de

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