
© lev dolgachov - stock.adobe.com
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Die neue Coronaschutzverordnung des Landes bringt einige Lockerungen für Kneipen, Restaurants und Discos. Zum Beispiel fällt der Mindestabstand von 1,50m in der Innengastronomie weg. Lars Martin vom DEHOGA dazu:
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Darüber hinaus sind zum Beispiel bei Tanzveranstaltungen keine PCR-Tests für Ungeimpfte und nicht Genesene mehr nötig. Ein professionell gemachter Antigen-Schnelltest reicht aus.
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Insgesamt gesehen begrüßt der DEHOGA die Lockerungen. Lars Martin sieht keine große Gefahr für Infektionen:
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