Massage mit Verordnung möglich

Physiotherapiepraxen aus unserer Stadt weisen darauf hin, daß Massagen ab Montag nicht grundsätzlich verboten sind. Wer eine Verordnung vom Arzt hat, kann sich weiterhin in den Fachpraxen behandeln lassen. 

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Massagen, Lymphdrainagen, Podologie beziehungsweise Fußpflege oder Krankengymnastik sind auf Heilmittelverordnung weiter erlaubt, und die Einrichtungen schließen auch nicht. Lediglich rein privat vereinbarte und gezahlte Massagen dürfen die Therapeuten ab Montag für die Dauer der neuen Corona-Maßnahmen nicht mehr anbieten. Eine Praxisinhaberin hatte sich bei uns gemeldet, weil durch die pauschale Aussage "Massagepraxen müssen schließen" Patienten nicht mehr kommen würden, die durchaus weiter behandelt weren könnten.

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