Mit Armbrust beschossen

Weil er mit einer Armbrust auf seinen Nachbarn geschossen haben soll, muss sich seit heute ein 49-jähriger Mann vor dem Hagener Landgericht verantworten. Die Anklage: Versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Ein Streit über die Nutzung einer Waschmaschiene soll der Ausgangspunkt der Tat gewesen sein. Der Angeklagte soll sich nach dem Streit nach erheblichen Alkohol- und Drogenkonsum mit einer geladenen Armbrust bewaffnet, und die Wohnungstür des Nachbars eingetreten haben. Der Mann zielte auf den Kopf seines Nachbarn und drückte ab. Der Schuss streifte jedoch nur den Hals des Nachbarn. Der Mann überlebte. Der Angeklagte ist gleich mehrfach vorbestraft. Wegen des Droogen- und Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt könnte er laut Gutachter aber vermindert Schuldfähig gewesen sein.


Beim Prozessauftakt heute machte der Angeklagte keine Angaben zur Tat. Unter Berücksichtigung der mutmaßlichen verminderten Schuldfähigkeit kommt eine Freiheitsstrafe von bis zu 7 1/2 Jahren in Betracht. Ein Urteil könnte es schon nächste Woche geben.

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