Neue Benimmregeln für Mallorcas Inselhauptstadt

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Palma

Palma (dpa) - Die Regierung von Mallorcas Inselhauptstadt Palma hat neue Benimmregeln aufgestellt. Diese beziehen sich weniger auf die Partyurlauber am Ballermann, der beliebten Feiermeile auf der Urlaubsinsel; sie haben vielmehr das Alltagsleben im Stadtgebiet im Visier. Bei der Maßnahme gehe es darum, die Leute zu erziehen, sagte Bürgermeister Jaime Martínez auf einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Besonders Fahrer von Elektro-Tretrollern müssen sich umstellen. Künftig ist das Tragen eines Sturzhelms Pflicht genauso wie eine Haftpflichtversicherung, die mindestens 120.000 Euro abdeckt. Wer ohne erwischt wird, zahlt 90 bzw. 600 Euro Strafe. E-Tretroller und auch Fahrräder dürfen künftig in Tempo-40-Gebieten fahren - im Falle der Roller aber nur mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Vorschriften sollen Anfang 2025 in Kraft treten 

Nach einer 40-tägigen Einspruchsfrist treten die Regeln demnach kurz nach dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Er habe den Zuspruch eines Großteils der Bevölkerung für die neuen Regeln, so Martínez. Bei Verstößen, die Minderjährige oder ärmere Personen verüben, wolle man ein Auge zudrücken. In diesem Sinne soll das Aufgebot der Ortspolizei im kommenden Jahr um 135 Beamte erhöht werden.

Auch neue Regeln für Besichtigungstouren in der Stadt 

Auch das Schlafen und Leben in Wohnwagen soll Einheimischen und allen anderen, die sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können oder wollen, nicht mehr erlaubt sein. Das bezeichnete der Bürgermeister schon in der Vergangenheit als menschenunwürdig. Das Betreten der geparkten Camper ist künftig nur noch in Notfällen erlaubt, nicht aber zum Schlafen. Wegen der hohen Miet- und Immobilienpreise auf Mallorca gibt es eine Wohnungskrise. Viele Menschen können sich trotz Vollzeitjob keine Miete leisten. Das Rathaus wolle in den Fällen die Personen an das Sozialamt verweisen.

Für Urlauber ist die neue Bestimmung zu Stadtführungen interessant. Die Stadtführer müssen künftig lizenziert sein, die Gruppen dürfen 20 Personen nicht überschreiten. Lautsprecher oder Megafone sind verboten. Das Rathaus will auch gegen die Hütchenspieler vorgehen, die Jahr für Jahr Touristen am Ballermann abzocken. Die Strafen für das betrügerische Glücksspiel betragen nun zwischen 31.000 und 450.000 Euro. In Sachen Alkohol heißt es lediglich, dass der Konsum durch Minderjährige sowie Saufgelage in Menschenmassen verboten seien. Das war jedoch schon vorher der Fall.

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