
© Robin Hiermer
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In der SMS geht es um eine angebliche Mahnung, oder eine Vollstreckungsandrohung per Gerichtsvollzieher. Das ist insofern einfach zu löschen, weil das Finanzamt bestätigt, niemals Forderungen per SMS zu versenden. Das Finanzamt hält sich an den Weg per Steuerbescheid, Mahnung oder Rückstandsanzeige vorzugehen.
Auffällig bei den SMS ist auch, dass sie gerne zu seltsamen Uhrzeiten versendet werden.
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