NRW schränkt öffentlichen Nahverkehr ein - Corona-Update 20.03.

In NRW wird wegen der Coronakrise der Schienenverkehr stark eingeschränkt. Das betrifft sowohl Verbindungen der Bahn als auch der anderen regionalen Verkehrsbetriebe in NRW.

© Land NRW

Regionalzüge sollen auf 50 Prozent heruntergefahren werden. Bei S-Bahnverbindungen wird der Verkehr auf bis zu 80 Prozent zurückgefahren. Das hat NRW-Verkehrsminister Wüst angekündigt. Das wird gemacht, weil auch die Verkehrsbetriebe und die Bahn von Corona massiv betroffen sind - es gibt zahlreiche Ausfälle durch Krankmeldungen. Außerdem fahren immer weniger Menschen mit der Bahn. Trotzdem will man die wichtigsten Verbindungen aufrechterhalten, damit Krankenpfleger, Ärzte, Lehrer, Erzieher etc. - weiter zur Arbeit kommen. Wenn möglich sollen die wichtigsten Verbindungen im Stundentakt weiterlaufen. Momenta werde dazu an einem Sonderfahrplan gearbeitet. Verkehrsminister Wüst sagte: Auch wenn alle daran arbeiten, dass das jetzt reibungslos über die Bühne geht: Es werde “ruckeln”. Es ist also damit zu rechnen, dass es nicht überall reibungslos laufen wird.

Autor: José Narciandi

Der Livestream der Landesregierung

Die Landesregierung hat folgende Maßnahmen getroffen

Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen: In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab dem 16. März 2020 beziehungsweise 17. März 2020 weitere Maßnamen, um zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.

  • Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
  • Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
  • Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
  • Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
  • Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
  • Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Weitere Maßnahmen findet ihr hier.

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