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Eine Kernaussage der neuen Verordnung: Geimpfte und Immunisierte werden gleichgestellt. Das heißt: Wer durch eine überstandene Infektion immunisiert ist, kann leichter zum Click & Meet, zum Friseur oder in den Zoo. Dort muss man eigentlich einen aktuellen negativen Coronatest vorzeigen. Nun reicht ein Nachweis über die Immunität. Dieser Nachweis ist der Befund des Labors, und den bekommt man von seinem behandelnden Arzt. Der darf aber nicht älter als sechs Monate sein.
Das gleiche gilt für Geimpfte, wenn die Impfung mindestens 14 Tage her ist.
Wir haben auf unserer Homepage auf die Coronaschutzverordnung im Original verlinkt.
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