NRW zu Impfauffrischung
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.08.2021 18:40
Wer bereits vollständig mit einem Vektorimpfstoff geimpft ist, kann sechs Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischungsimpfung bei einem Arzt bekommen. Das hat das Land NRW festgelegt.
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Auch vollständig Geimpfte über 80 Jahre und Leute in Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und Demenz-WG können diese Auffrischung beanspruchen.
Für Kinder ab 12 Jahren gilt nun: Es ist kein Kinderarzt mehr nötig, sondern nur das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Das nötige Formular ist online zu haben. Jugendliche können nur mit dem Formular und ohne einen Elternteil zur Impfung kommen.
Onlineformular für Jugendliche: https://www.terminland.de/impfzentrum-hagen