
Bereits am 14. März 2025 hob eine bislang unbekannte Frau unter Vorlage eines gefälschten Ausweises einen mittleren vierstelligen Geldbetrag vom Konto einer Hagenerin ab. Wenige Tage später versuchte sie erneut, Bargeld abzuheben. Bei der Tatausübung wurde die Unbekannte durch die Überwachungskameras der Filiale aufgezeichnet. Zur Veröffentlichung der entstandenen Bilder liegt nun ein Gerichtsbeschluss vor. Die Kripo fragt: Wer kann Angaben zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Gesuchten machen?
Zu den Fotos gelangen Sie über den folgenden Link:
https://polizei.nrw/fahndung/215770
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