
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Hagen kontrollierten am Samstagmorgen (20.06.2026) gegen 06:33 Uhr auf der Herdecker Straße in Vorhalle einen VW Polo.
Der 34-jährige Fahrer aus Hagen zeigte den Beamten zunächst einen ausländischen Führerschein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass dieser Führerschein in Deutschland nicht gültig war.
Während der Kontrolle ergaben sich außerdem Hinweise darauf, dass der Mann zuvor harte Drogen konsumiert haben könnte. Die Polizei ordnete deshalb die Entnahme einer Blutprobe an.
Die Beamten untersagten dem 34-Jährigen die Weiterfahrt. Außerdem wurde ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt.
Gegen den Mann leitete die Polizei ein Strafverfahren ein.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der VW Polo nicht dem Fahrer gehörte. Fahrzeughalter sind verpflichtet, vor der Überlassung ihres Fahrzeugs zu prüfen, ob die Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Deshalb leitete die Polizei auch gegen den 37-jährigen Halter des Fahrzeugs aus Dortmund ein Strafverfahren ein.
Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Verkehrskommissariat.
Die Polizei teilt ergänzend mit, dass bereits der Konsum einer geringen Mengen Betäubungsmittel zahlreiche körperliche und psychische Auswirkungen haben kann. Wer Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, gefährdet möglicherweise sich selbst und andere. Die Polizei bittet um Beachtung einer einfachen Empfehlung: Keine Drogen im Straßenverkehr! (rd)
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