OK für Feuerwehrgerätehaus

Die Baugenehmigung für das Feuerwehrgerätehaus in Halden darf weiterhin erteilt werden. Den Beschluss gab es am Oberverwaltungsgericht Münster.

Eine Klägerin hatte zuvor einen Antrag eingereicht, dass den Bau eines solchen Hauses stoppen sollte. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte den Antrag ab. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft beauftragte heute Architekten mit den notwendigen Vorbereitungen für den Bauantrag. Der soll Ende diesen Jahres eingereicht werden.

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