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In Wasser- Landschafts- und Naturschutzgebieten darf man kein Osterfeuer anzünden, Ansonsten gilt: Ein Abstand von 50 Metern muss zu Gebäuden und Bäumen, und einer von 100 Metern zu Straßen eingehalten werden.
Außerdem muss man aufpassen, was man verbrennt: Unbehandeltes Holz und trockene Pflanzenreste sind ok, Abfälle, Kunststoffe oder Autoreifen nicht.
Die Stadt kontrolliert stichprobenartig und verspricht bei Verstößen "beträchtliche" Bußgelder. Außerdem gilt noch der Hinweis, aufgeschichtetes Holz am Tag des Feuers noch einmal umzuschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Feuerfalle für Tiere wird, die sich darin versteckt haben.
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