Osterfeuer verboten

In diesem Jahr dürfen keine Osterfeuer stattfinden. Die Stadt hat sie wegen der Corona-Schutzverordnung untersagt. 


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Auch wenn man niemanden dazu einlädt, ist ein Feuer, bei dem Abfälle verbrannt werden, verboten. Das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen wird heute als unzulässige Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bewertet. Wer sich nicht drum kümmert und seine Garten- oder andere Abfälle verbrennt, muß mit einem Bußgeld rechnen.

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