OVG: Clubs und Diskotheken bleiben zu

Clubs und Diskotheken müssen weiter geschlossen bleiben Das Oberverwaltungsgericht Münster sagte in einer Eilentscheidung, dass eine entsprechende Regelung des Landes rechtskonform sei.

Die Stimmung an Karneval (Symbolbild).
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Geklagt hatte ein Diskothekenbetreiber aus Köln, das Urteil gilt aber auch für andere Städte im Land. Der Diskobetreiber fand eine weiter dauernde Schließung seines Betriebes ohne finanziellen Ausgleich rechtswidrig.

Das OVG sieht das anders: Clubs und Diskotheken sind üblicherweise schlecht belüftet, Kontakt gehört zum Geschäftsmodell, Aerosole können sich gut verbreiten und die Gäste bleiben meist längere Zeit: Alles zusammen sei eben eine andere Situation als in Kneipen oder Restaurants.Eine konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen erscheint dem Gericht in einer Diskothek unrealistisch.

Zudem würden die Betreiber durch die Soforthilfeprogramme eine gewissen Kompensation bekommen.

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