OVG kippt 2Gplus

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern die 2-G-plus-Regelung für den Sport in Innenräumen gekippt. Dort gilt nun bis auf weiteres wieder die einfache 2-G-Regel. 

Einfach ausgedrückt bemängelt das Gericht, dass die Coronaschutzverordnung an dieser Stelle so geschrieben ist, dass ein normaler Mensch sie nicht versteht. 


Der Gesetzgeber sagt: Bei Sport in Innenräumen soll 2-G-plus gelten, und zwar egal, ob sich etwa eine Handballmannschaft zum gemeinsamen Sport trifft, oder ob man ins Fitnessstudio geht: da sind Viele, aber die treffen sich nicht zum gemeinsamen Sport.

Bei der Coronaregel "Sport draußen" macht der Gesetzgeber diesen feinen Unterschied nicht. Letztlich könne ein normaler Mensch sich nicht richtig verhalten, weil er nicht auf den Gedanken kommt, dass der Gesetzgeber drinnen etwas anderes meint als draußen.


"Für uns ist das eine Erleichterung, sagt Thorsten Kielmann, Geschäftsführer im Fitnessstudio "Injoy".

Es kann aber sein, dass der Gesetzgeber schnell die Formulierung nachbessert - und dann gilt doch wieder 2-G-plus.

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