
Im Bereich der Elbershallen sahen Polizisten am Freitag (03.07.) einen E-Scooter, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Ein Minderjähriger fuhr gegen 19.50 Uhr mit dem Roller und wurde durch die Beamten aufgefordert, anzuhalten. Bei der Kontrolle der Personalien stellte sich heraus, dass der Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs erst 13 Jahre alt ist und somit keinen E-Scooter führen darf. Der junge Hagener gab an, dass der Roller seiner drei Jahre älteren Schwester gehöre. Zudem habe sich seine Mutter um eine Versicherung kümmern wollen, es jedoch bisher nicht geschafft. Die Einsatzkräfte erklärten dem 13-Jährigen, dass er den E-Scooter erst ab dem 14. Lebensjahr führen darf und dies nur im öffentlichen Verkehrsraum, wenn der Roller auch ordnungsgemäß versichert ist. Dem Jungen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizisten fertigten eine Anzeige gegen die Mutter, da sie als Halterin des Rollers gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstieß. (arn)
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